Sie planen 100.000 € begünstigte Anschaffungskosten für Ihren Batteriespeicher? Mit dem IAB setzen Sie unter den Voraussetzungen des § 7g EStG bis zu 50.000 € vorab gewinnmindernd an. Bei 42 % Steuersatz ergibt das rechnerisch 21.000 € steuerliche Liquidität im IAB-Jahr.
Nutzen Sie bis zu 50 % der geplanten begünstigten Anschaffungskosten für Ihren Gewinnabzug. Wir bereiten Budget, Batterieauswahl und Investitionszeitplan für Ihren Steuerfall vor.
Grundsätzlich haben Sie drei folgende Wirtschaftsjahre für die Investition. Ein IAB aus 2023 muss bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr bis Ende 2026 umgesetzt werden. Lassen Sie uns Ihren offenen Betrag konkret zuordnen.
Rechenbeispiel nach § 7g EStG bei erfüllten Voraussetzungen. Zeitlicher Steuereffekt mit später verringerter Abschreibungsbasis.
WIR BEREITEN IHREN STEUERFALL VOR
Ihr Anliegen. Unser nächster Schritt.
Wir bündeln die Investitionsdaten und koordinieren die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung. Falls erforderlich, soll ein auf Investitionsmodelle spezialisierter Steuerberater hinzugezogen werden; Mandat und Kosten werden vorher vereinbart.
Wir erfassen Bildungsjahr, offenen Betrag und Anschaffungsfrist.
02
Ihre Investition vorbereiten
Wir stellen Budget, begünstigte Kosten und Batterieauswahl für die steuerliche Beurteilung zusammen.
03
Ihre Abschreibung planen
Wir bereiten IAB, Sonder-AfA und reguläre AfA als zeitlichen Ablauf für Ihre Beratung auf.
04
Ihre Umsetzung koordinieren
Wir führen Beschaffung, Eigentumszuordnung und Projektplanung in einem konkreten Angebot zusammen.
IHR STEUERFAHRPLAN
IAB zuerst. Abschreibung danach.
01
Bis 50 % IAB
Vor der Anschaffung: Gewinnabzug auf die geplanten begünstigten Anschaffungskosten.
02
Anschaffung umsetzen
Im Investitionsjahr: IAB hinzurechnen und Anschaffungskosten gegebenenfalls entsprechend herabsetzen.
03
Bis 40 % Sonder-AfA
Zusätzlich zur regulären AfA: insgesamt im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren, auf die verbleibende Bemessungsgrundlage.
04
Reguläre AfA nutzen
Linear über die Nutzungsdauer oder bei erfüllten Voraussetzungen degressiv. Für Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027: bis zum Dreifachen des linearen Satzes, maximal 30 %.
Im Beispiel: 50.000 € verbleibende Abschreibungsbasis × 40 % Sonder-AfA = 20.000 € zusätzlicher Abzug. Steuerfragen im Detail ↗
IHR STEUERFALL ZÄHLT
Neuer IAB oder offener IAB? Jetzt gemeinsam starten.
Wir bereiten Ihren Fall vor: Bildungsjahr, Investitionsfrist und die passende Speichergröße. Auch die Möglichkeiten für frühere Steuerjahre stimmen wir mit Ihrer steuerlichen Beratung ab.